Redebeitrag von Martina Selzer zur Schülerbeförderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss sagen, wir waren doch etwas überrascht von diesem Antrag. Es war ja schon im vorigen Jahr, beim Antrag der SPD, bekannt, dass eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung ab dem ersten Kilometer das Land Hessen rund hundert Millionen Euro kosten würde. Denn wenn das eingeführt werden würde, müsste es ja für alle Schulkinder und Jugendlichen in ganz Hessen gelten, und der Anteil derjenigen, die näher als 2 km an ihrer Schule wohnen, liegt in den Städten deutlich höher als auf dem Land. Und auch die müssten dann gerechtigkeitshalber ein kostenloses Schülerticket für ganz Hessen bekommen.

Mit der Gerechtigkeit ist es so eine Sache. Wir haben im vorigen Jahr deutlich gemacht, dass es ja zunächst einmal einen großen Vorteil darstellt, fußläufig zur Schule zu wohnen und nicht auf den Bus angewiesen zu sein. Bei 2 km Fußweg ist man weniger als eine halbe Stunde unterwegs. Die allermeisten Buskinder im ländlichen Raum sind dagegen länger als eine halbe Stunde unterwegs, Wartezeiten nicht eingerechnet.

Da haben wir sie wieder, die Ungleichheit der Lebensverhältnisse. Und natürlich hat Politik die Aufgabe, diese Ungleichheit zu beheben, indem den Buskindern ein Ausgleich für diese Benachteiligung geboten wird. Das ist mit dem kostenfreien Schülerticket erreicht.

Man kann natürlich immer alles für alle fordern, das hat aber aus meiner Sicht nichts mit sinnvollen politischen Entscheidungen zu tun, die ja immer ein Abwägen voraussetzt. Es wäre wünschenswert, wenn alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Länge ihres Schulwegs, kostenlos den gesamten ÖPNV nutzen könnten. Das ist aber leider momentan nicht bezahlbar. Dafür können alle Kinder und Jugendlichen, die nicht in den Genuss der freien Schülerbeförderung kommen, für 365 Euro im Jahr in ganz Hessen herum reisen. Das ist doch auch schon etwas!

Der erste Teil des Antrags ist deshalb aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.

Was den 2. Teil angeht: Ja, kann man machen. Man kann prüfen, ob auch unter 2 km Schulweg Buskosten erstattet werden, wenn sie denn anfallen. Ich frage mich aber, ob es wirklich so ein großes Handicap ist, eine Strecke zu Fuß gehen zu müssen. Das Problem liegt doch nicht im Laufen selbst, sondern in den viel zu großen Lasten, die die Kinder immer noch zu schleppen haben, mit drei bis fünf Schulbüchern jeden Tag. Wenn die Schulrucksäcke leichter wären, wäre der Schulweg zu Fuß kein Problem. Da besteht aus unserer Sicht viel größerer Handlungsbedarf als bei dem Punkt, Kindern einen Fußweg zu ersparen.  Und wir dürfen nicht vergessen, dass diese Beförderungskosten dann vom Landkreis getragen werden müssten.

Wir werden uns zu diesem Punkt enthalten.

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