„Wir halten den Verkauf der Ferienanlage Meeschendorf nach wie vor für richtig. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher aus dem Landkreis in der Ferienanlage sind seit Jahren rückläufig. Insbesondere Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten können und die Zielgruppe eines solchen Angebots sein sollten, nutzen dieses nur vereinzelt.
Wir wollen für den Verkauf von Meeschendorf einen Ausgleich schaffen: Einkommensschwache Familien sollen unkompliziert Unterstützung erhalten, damit ein Erholungsurlaub nicht an mangelnden finanziellen Möglichkeiten scheitert. Analog des jährlichen Defizits von Meeschendorf in Höhe von 65.000 Euro könnte man sehr viel direkter und effektiver Unterstützung anbieten um Urlaub zu ermöglichen.
Durch die Unterhaltung der Jugend- und Freizeiteinrichtung auf Fehmarn und die erforderlichen Investitionskosten in Millionenhöhe muss viel Geld in die Hand genommen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Jedoch wird immer wieder festgestellt, dass auch viele Menschen, die nicht auf Unterstützung angewiesen sind, das vergünstigte Angebot gerne in Anspruch nehmen. In Zeiten, in denen wir im Kreistag um jeden Cent für den Erhalt und die Sanierung von Schulbauten kämpfen müssen, halten wir dies nicht für angebracht.
Hinzu kommt, dass die Ansprüche an Jugend- und Freizeiteinrichtungen sich geändert haben. Die Ferienanlage auf Fehmarn entspricht in vielerlei Hinsichten nicht mehr den heutigen Standards – sowohl von Eltern als auch von Jugendlichen und Schülerinnen und Schülern. Sinkende Bereitschaft von Lehrerinnen und Lehrern, Klassenfahrten nach Fehmarn zu machen kommt auch daher, dass kein pädagogisches Begleitprogramm angeboten wird.
Bündnis 90/Die Grünen halten den Kaufpreis für sehr gut, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und den – gerechtfertigten – naturschutzrechtlichen Bestimmungen das Grundstück an Wert verlieren wird. Hinzu kommen hohe Sanierungs- oder Abrisskosten, z.B. durch mögliche Asbestbelastung, die ein potenzieller Investor mitkalkulieren muss.
Auch eine Alternative wie Erbpacht ist aus unserer Sicht in dieser Konstellation nicht umsetzbar. Weitreichende Fragen bezüglich Insolvenz, Weiterveräußerung durch den Pachtnehmer und ein langfristiges Konzept, welches eine Perspektive für 99 Jahre des Erbpachtzeitraums aufzeigt, liegen nicht vor.
Diejenigen, die dem Beschluss nicht zustimmen wollen, müssen daher auch sagen, was alternativ gemacht werden soll.“
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