Dringlichkeitsantrag abgelehnt – Kreistag sieht keinen Bedarf, über Videoüberwachung zu sprechen

Erstaunt zeigt sich die Kreistagsfraktion der Grünen über den Verlauf der Kreistagssitzung am 23.6. Nach Veröffentlichung des Berichts des hessischen Datenschutzbeauftragten zum Thema Videoüberwachung an Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg konnte ein entsprechender Antrag nur per Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung der aktuellen Kreistagssitzung aufgenommen werden. Dazu hätte es allerdings der Zustimmung von 2/3 der Abgeordneten bedurft.

Der hessische Datenschutzbeauftragte stuft die Überwachung während der Schulzeiten als rechtswidrig ein und begründet das ausführlich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er fordert das Abschalten der Videoüberwachungs-Anlagen. Gegenüber steht die Aussage des Landrates, dass die Videoüberwachungssysteme Vandalismus und Zerstörungswut verhindert hätten.

Die Grünen wollten mit ihrem Antrag erreichen, dass die Überwachung zumindest so lange eingestellt wird, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Keine der anderen Fraktionen sah die Dringlichkeit gegeben, weshalb der Antrag nicht auf die Tagesordnung kam.

„Das was der Kreis macht, verstößt nach Rechtsauffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten gegen das Grundgesetz. Einen solchen Zustand können wir als Kreistagsabgeordnete nicht tolerieren, unabhängig von den Vor- und Nachteilen von Videoüberwachung. Deshalb wollten wir Grünen die Systeme abschalten, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.“ so Kaya Kinkel, Mitglied der Grünen Fraktion.

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