Neuer Regionalplan in Arbeit – 1. Offenlegung am 19.07.2023 geplant

Bis zum Jahresende soll der neue Regionalplan, dessen aktuelle Version noch aus dem Jahr 2009 stammt, endlich fertiggestellt sein. Der Regionalplan ist die Grundlage für alle Planungen auf kommunaler Ebene. Jeder Flächennutzungsplan, jede Bauleitplanung muss sich nach den Rahmenbedingungen des Regionalplans richten. Dieser unterscheidet zwischen Freiraum, Siedlungs- und Verkehrsflächen und legt für die wichtigsten Flächennutzungen „Vorrang“ und Vorbehalt“ fest, z. B. für Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Wohn- und Gewerbesiedlungen, Verkehrsflächen.

Schon seit einigen Jahren ist das Regierungspräsidium als Planungsbehörde dabei, die Kapitel zu überarbeiten bzw. neu zu schreiben. Grundlage dafür ist der Landesentwicklungsplan (LEP), der 2020 vom Hessischen Wirtschaftsministerium veröffentlicht wurde. Er trifft die grundsätzlichen „Festlegungen zur Raumordnung“ auf Landesebene. Doch auch viele Gesetze, die von der Bundesregierung seit dem Regierungswechsel 2021 auf den Weg gebracht wurden, fließen in den Regionalplan ein. Das führt dazu, dass Passagen – vor allem im Kapitel Energie – teilweise mehrfach überarbeitet werden mussten, um sie den dynamischen Veränderungen anzupassen.
Basierend auf dem LEP trägt der neue Regionalplan eine grünere Handschrift. Manche Kapitel sind neu: So gab es bisher z. B. kein eigenes Kapitel zum Thema Boden. Für wichtige Freiraumstrukturen wie z. B. Regionale Grünzüge, Gebiete für besondere Klimafunktionen soll die Schutzwirkung erhöht und ausgebaut werden. Auch die Landwirtschaft erhält mehr Vorrang, z. B. in Siedlungsnähe, wo bisher automatisch nur ein Vorbehalt für die Landwirtschaft galt, um die Siedlungserweiterung nicht zu blockieren.

Dennoch sieht die Grüne Fraktion in der Regionalversammlung einiges kritisch, insbesondere die Festlegung vieler neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. Hier gilt nach wie vor das Prinzip Wunschkonzert, d. h. die Gemeinden dürfen selbst angeben, wie viel Fläche sie in den nächsten zehn Jahren für die Siedlungserweiterung beanspruchen wollen. Viel zu sehr wird hier von den anderen Fraktionen auf eine vernünftige Selbstbeschränkung in der kommunalen Selbstverwaltung gebaut. Dabei zeigt sich immer wieder, dass gerade neue Gewerbeflächen oft unter irrationalen Annahmen auf den Weg gebracht werden, nur selten werden die hohen Erwartungen an Gewerbesteuer und Arbeitsplätze Wirklichkeit, die belastenden Effekte werden gerne unter den Teppich gekehrt.

Auch neue Wohngebiete im Außenbereich werden bei einer gleichbleibenden Bevölkerungszahl nicht gebraucht! Zwar schreibt der Regionalplan vor, dass zuvor sämtliche Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgeschöpft werden müssen. Doch sind gerade kleinere Gemeinden damit oft überfordert, während für eine neue Bauleitplanung immer ein Planungsbüro zur Verfügung steht.

Und schließlich gibt es als letzten Ausweg für ein Vorhaben die Möglichkeit, eine Zielabweichung vom Regionalplan zu beantragen, über den dann im Zentralausschuss der Regionalversammlung mehrheitlich entschieden wird. Fast immer geht es um die Neuausweisung von Flächen für Bebauung, in Zukunft auch zunehmend für PV-Freiflächenanlagen. Die Zielabweichungen werden in der Regel auch beschlossen und gehen stets zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen.

Die Grüne Fraktion in der RV setzt sich dafür ein, dass die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in den kommenden Jahren weiter reduziert wird. Im nächsten Regionalplan muss das Netto-Null-Ziel beim Flächenverbrauch erreicht werden!

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