Februar 2016: Die Menschenwürde ist unantastbar

Sehr geehrter Herr Struthoff, sehr geehrte Frau Pflüger-Scherb, sehr geehrter Herr Thonicke,

Ihre Zeitung hat in jüngster Zeit zahlreiche Berichte über die vielfältigen Integrationshilfen in unserer Region veröffentlicht. Flagge zeigen für Menschenwürde, Gastfreundschaft und Akzeptanz von Fremden, das ist wichtig, besonders in einer Zeit, in der in unserem Land wieder Menschen wegen ihrer Herkunft angegriffen und aufs Schäbigste diffamiert werden.

Wenn Sie nun Artikel veröffentlichen, in denen bereits in Schlagzeilen „Flüchtlinge“ und „Nordafrikaner“ als besonders kriminell gebrandmarkt werden, ist das ein Hingucker, der eine ganze Menschengruppe unter Generalverdacht stellt und Wasser ist auf die Mühlen derjenigen, die gegen Fremde und Flüchtlinge hetzen und Stimmung machen.

Dabei handelt es sich, wie Sie ja selbst berichten, bei den U-Haft-Gründen vielfach um geringfügige Delikte oder sogar lediglich um Verdachtsfälle. Oft werden die Menschen nur in U-Haft genommen, weil sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, die in der Regel nicht als fester Wohnsitz gelten. In Haft genommen werden häufig auch Ausländer, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, gegen die aber Abschiebung angeordnet wurde.

Das Bundeskriminalamt hat in einem ersten Lagebild die Auswirkungen der hohen Flüchtlingszahlen auf das Kriminalitätsaufkommen in Deutschland untersucht. Im Vergleich zur signifikant ansteigenden Zahl von Asylbewerbern haben Straftaten durch Zuwanderer kaum zugenommen, so das Fazit des BKA Ende 2015. Dagegen seien Straftaten gegen Asylbewerber stark angestiegen. Die Anzahl der Angriffe auf Asylbewerbereinrichtungen hat sich lt. BKA von 2014 bis 2015 vervierfacht.

Im Sinne einer fairen, objektiven und Tatsachen bezogenen Berichterstattung bitten wir Sie als Journalisten, die Öffentlichkeit so über Sachverhalte zu informieren, dass niemand als Zugehöriger einer bestimmten Bevölkerungsgruppe an den Pranger gestellt wird und dass fremdenfeindliche, menschenverachtende Hetze keinen Vorwand findet.

Art 1 Abs.1 des Grundgesetzes besagt: „Die Menschenwürde ist unantastbar“. In diesem Sinne sollten wir, auch in den öffentlichen Medien, mit den Menschen umgehen, die zu uns kommen.

Nina Weise-Hübner, Monika Schmidt, Antje Fey-Spengler, Friedrich-Wilhelm von Baumbach, Christa von Baumbach, Gerd Hartung, Thomas Bös, Tina Bärmann, Kaya Kinkel, Martina Selzer, Wolfgang Köhler, Thomas Gerlach

Bad Hersfeld 25.02.2016

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