1. Oktober 2026

Zielabweichung zu Obere Kühnbach beschlossen

Entscheidung wird von Grüner Regionalfraktion in Frage gestellt

In der jüngsten Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung wurde die Zielabweichung für die Erweiterung des Gewerbegebiets an der südlichen Autobahnauffahrt Bad Hersfeld um die „Obere Kühnbach“ beschlossen. Die Grüne Fraktion hatte zu Beginn der Sitzung einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung gestellt mit der Begründung, der Antrag verletze geltendes Recht.

„Die Beeinträchtigung des umfangreichen Quellgebiets durch die vorgesehene Versiegelung von 73.000 m² direkt im Einzugsgebiet ist sehr wahrscheinlich, wie auch aus der Beschlussvorlage hervorgeht. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG“, erläutert Fraktionsvorsitzende Martina Selzer. Quellen sind demnach geschützte Biotope, deren Beeinträchtigung nicht durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden kann. Verboten sind auch Handlungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen können.

Dass der Abweichungsantrag nicht zugelassen werden durfte, gehe auch aus der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2023 (4 C 6.21, juris) im Verwaltungsstreitverfahren des BUND Hessen gegen die Gemeinde Wölfersheim hervor. Hier heißt es, eine Zielabweichung sei anstelle einer Planänderung nur dann zulässig, wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen seien. In der Begründung der Zielabweichung werde jedoch deutlich, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass das Quellgebiet nicht beeinträchtigt wird. Die Planungsbehörde argumentierte dennoch gegen eine Absetzung des Antrags und verwies darauf, dass die bestehenden Bedenken im Rahmen der Bauleitplanung ausgeräumt werden sollten.

In der inhaltlichen Debatte um das Baugebiet sahen auch die CDU- und SPD-Fraktion erhebliche Probleme durch die Bebauung, konnten sich aber letztlich der Position der Grünen nicht anschließen und verwiesen auf die nachfolgende Bauleitplanung. Die Zielabweichung wurde gegen die Stimmen der Grünen und der Freien Wähler beschlossen.
„Wir halten schon die Vorlage des Zielabweichungsantrages nicht für rechtmäßig und werden eine Überprüfung anstreben“, erklärt Fraktionsvorsitzende Selzer. „Sollte die Entscheidung aber Bestand haben, so kommt mit der Bauleitplanung ein sehr großes Stück Arbeit auf die Stadt Bad Hersfeld zu!“ Hier müsse nämlich dann sichergestellt werden, dass das Quellgebiet durch die Bebauung nicht beeinträchtigt wird – nach Ansicht der Grünen nicht möglich.

Martina Selzer für die Regionalfraktion

Erläuterung: Der Regionalplan Nordhessen gibt großräumig vor, welche Flächen für welche Zwecke vorgehalten werden müssen. Die Gemeinden müssen sich an diese Vorgaben halten. Wenn die Planung einer Gemeinde im Widerspruch zum Regionalplan steht, muss eine Zielabweichung beantragt werden. Diese darf nur dann beschlossen werden, wenn die „Grundzüge der Planung nicht berührt werden“. Laut Aussage des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Zielabweichung anstelle einer Planänderung nur dann zulässig, „wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen sind.“ Das ist nach Aussage der Grünen hier nicht der Fall, weil eine Beeinträchtigung des Quellgebiets nicht ausgeschlossen werden kann.